Frauenrechte und Religion*
Kirchen, andere Religionsgemeinschaften und religiöse Verbände berufen sich zunehmend auf die in Deutschland garantierte Religionsfreiheit (Art. 4, Abs. 1 und Abs. 2 GG), um das ebenfalls verfassungsmäßig garantierte Recht auf Gleichberechtigung (Art. 3, Abs. 2 GG) zu unterlaufen. Sie bemühen sich um Gesetzesänderungen, die ihre Vorstellungen einer „gottgewollten“ Geschlechterordnung etablieren.
TERRE DES FEMMES tritt solchen Bestrebungen entschieden entgegen. TDF fordert die konsequente Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und die Beseitigung bestehender Nachteile (Art. 3 GG, Abs. 2). TERRE DES FEMMES fordert daher auch die Abschaffung der Geschlechterapartheid in den Religionsgemeinschaften; Spiritualität und Religion gehören beiden Geschlechtern gleichermaßen.
Zur Durchsetzung dieser Ziele bezieht TDF folgende Positionen:
- Das Recht auf Gleichberechtigung, Bildung, Freiheit, Unversehrtheit und Selbstbestimmung von Frauen darf nicht von religiösen Vorstellungen, unter Berufung auf die Religionsfreiheit, unterminiert werden. Die grundgesetzlich garantierte Gleichberechtigung von Frau und Mann ist deshalb der Religionsfreiheit überzuordnen.
- TDF plädiert für eine strikte Trennung von religiösen Weltanschauungen, ihren Institutionen und dem Staat bzw. der Politik.
- TDF verteidigt das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung gegen Versuche, dieses aus religiöser Motivation einzuschränken.
- TDF befürwortet einen „Integrativen Ethikunterricht“ an Stelle eines konfessionellen Religionsunterrichts.
- TDF erklärt sich solidarisch mit Frauen und Männern, die sich innerhalb ihrer Religionsgemeinschaft für die Gleichberechtigung der Geschlechter (im Gegensatz zu einer „Gleichwertigkeit“ der Geschlechter) einsetzen.
*Auszug aus dem Positionspapier der Terre des Femmes Mitgliederversammlung vom 19. September 2009